TÜV Roller Service

TÜV Roller Service bei Mainroller in Frankfurt

Als Servicepunkt für Vespa und Roller weiterer Marken bieten wir im Haus die für alle motorisierten Zweiräder ab 125ccm verpflichtende Haupt- und Abgasuntersuchung gemäß §29 StVZO an.

Hier haben wir für euch die wichtigsten Fragen rund um das Thema „ich brauch TÜV“ – unserem TÜV Roller Service – zusammengetragen.

Als Partner der TÜV SÜD Auto Partner GmbH prüft die TUE Taunus (Ingenieurbüro Bessler & Idel GbR) bei uns im Haus eure Roller und Motorräder.

Den Prüftermin richtig ablesen: Auf eurem Kennzeichen habt ihr die Prüfplakette, die euch sagt wann ihr das nächste Mal zur Vorführung erscheinen müsst: In der Mitte steht die Jahreszahl, in welchem Jahr der nächste Termin ansteht. Die Zahl, welche sich oben befindet steht für den Monat, in welchem die Plakette noch Gültigkeit besitzt. Ihr solltet in diesem oder darauffolgendem Monat spätestens vorstellig werden. In unserer grünen Beispielplakette hier wäre das also der Mai.

Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung nicht mehr zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bei überzogener HU die volle Plakettenlaufzeit (24 Monate). Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet, als die „normale“ HU (Gebührenerhöhung gemäß Nr. 2.2 Satz 2 Anlage VIIIa der StVZO).

Was benötigen wir von euch für den TÜV Termin:

  • Euer Zweirad
  • Die Schlüssel
  • Den Fahrzeugschein

Gebührenübersicht 2021

  • Vorfahrt des Fahrzeugs inkl. Vorabprüfung EUR 49,-* / bei Reparaturauftrag EUR 29,-*
  • Hauptuntersuchung Kraftrad und Leichtkraftrad Gebühr EUR 54,-**
  • Abgasuntersuchung Gebühr EUR 23,-**
  • Nachkontrolle Gebühr EUR 17,50**
  • 20% Aufschlag auf die Untersuchungsgebühr bei überschrittenem Vorführtermin von mehr als 2 Monaten**
*Gebühr wird von Mainroller erhoben
**Gebühr wird von TÜV SÜD erhoben

Abgasuntersuchung? Richtig. Leichtkrafträder und Krafträder müssen ab dem Erstzulassungsdatum 01.01.1989 auch einer Abgasuntersuchung unterzogen werden. Im Bereich der klassischen Vespa trifft dies nur auf die PK und PX Modelle zu. Wir kümmern uns darum, dass eure Vespa auch diese Prüfung ohne Tadel bestehen wird.

Die Regelungen, für welche die Erfordernisse zur Erlangung eines H-Kennzeichens, bzw. Umweltplakette erfüllt werden müssen, haben für Krafträder keine Relevanz. Man kann zwar für eine alte Vespa auch ein H auf das Kennzeichen bekommen, aber da alle daraus resultierenden Vorteile nahezu keine Auswirkungen haben, empfehlen wir, darauf zu verzichten. Es bringt nämlich einen großen Nachteil mit sich: Das Kennzeichen wird breiter – irgendwo muss das H ja hin.